Kosten für eine Therapie
Eine Übernahme der Kosten über Ihre Krankenkasse ist nur bei einer psychotherapeutischen Heilbehandlung möglich. Beratung/Coaching, Paar- und Familienberatung werden nicht übernommen. Für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gilt, dass es für Heilpraktiker keine sogenannte „Kassenzulassung“ gibt, so dass Sie in der Regel Selbstzahler sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch ist es sinnvoll, dies mit der Krankenkasse vorab abzuklären (zum Beispiel, wenn Sie aufgrund längerer Wartezeiten keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlichen niedergelassenen Psychotherapeuten/Inn erhielten). In diesem Fall müssen Sie vorweisen, dass Sie bei mindestens 5 Kassen zugelassenen Psychotherapeuten keinen Platz erhalten haben (nach Liste der KV), um einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können. Dieser wird von Ihnen eingereicht und die Krankenkasse erstattet Ihnen bei Bewilligung die Kosten. Sprechen Sie mich gerne hierzu an.
Private Krankenkassen und Beihilfesysteme übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz). Eine entsprechende Zusatzversicherung kann dienlich sein. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.
Das Abklären der Kassen Finanzierung muss der Patient / die Patientin selbst tätigen. Ich unterstütze Sie aber im Bedarfsfall.
Vorteile einer Privaten Therapie
Keine langen Wartezeiten
Der Bedarf an Psychotherapie in Deutschland ist immens groß und steigt weiter an. Die Therapie anfragen übersteigen die Möglichkeiten an Kassen zugelassenen Plätzen. Bei mir gibt es kein Wartezimmer. Termine werden so geplant, dass unangenehme Begegnungen nicht entstehen.
Überbrückung bis zu einer Kassen finanzierten Therapie Oftmals erhalte ich Anfragen, ob sich eine überbrückende Therapie bis zum Beginn einer Krankenkassen finanzierten Psychotherapie lohnt. Natürlich kann bis dahin ein stabilisierendes Angebot weiterhelfen.
Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt
Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiestunden gebunden. In Deutschland werden nur drei psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt: Die Verhaltenstherapie, die tiefen psychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie oder Paartherapie gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen nicht abgerechnet werden. Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleiben die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.
Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig
Für viele Berufe im öffentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie immer noch ein Problem. Eine private Behandlung wahrt den Schutz der Privatsphäre (beispielsweise, wenn es um die Verbeamtung bei Lehrern geht). Ihre Diagnose geht somit nicht an die Krankenkasse. Auch für weitere Versicherungen kann das sinnvoll sein (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen etc.).
Oft treten gewünschte Veränderungen früher ein Erfolgreiche Therapie bedarf ein gewisses Maß an Motivation. Dazu gehört, der „eigene“ Wunsch nach Veränderung, die Bereitschaft zur Mitarbeit, denn kein Therapeut ist in der Lage zu unterstützen, wenn der Klient nicht "mitmacht". Wer als Selbstzahler zur Therapie kommt, der hat eine zusätzliche Antriebsmotivation, er macht aktiv von Anfang an mit, er leistet aktiv etwas für seine Veränderung und übernimmt dadurch selbst Verantwortung für den Erfolg der Therapie.
Mein Honorar wird individuell vor Beginn der Therapie vereinbart. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem gewählten Therapieverfahren. Die Kosten liegen zwischen 50,00 € bis zu 120,00€. In besonderen Situationen (Auszubildende, SGB II und SGB XII Leistungsempfänger) vereinbare ich auch ein „soziales Honorar“.
Sprechen Sie mich an.